Hinweise zur Bezahlung

Kreditinstitute & EU Richtlinie

Ab Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen prüfen, ob Name bzw. Zahlungsempfänger und IBAN bei Überweisungen zusammenpassen. Ziel ist mehr Sicherheit für Kund:innen und Schutz vor Rechnungsbetrug.
Die auf Ihrer Reisebestätigung angegebene IBAN ist korrekt und Ihre Überweisung kann sicher verarbeitet werden. Bei einigen Kreditinstituten ist es notwendig als Kontoinhaber bzw. Zahlungsempfänger ‘Luis Fischer’ anstatt ‘fischer skireisen’ anzugeben um eine Fehleranzeige bzw. einen Warnhinweis zu vermeiden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

 

Quelle: www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/ab-oktober-pflicht-banken-gleichen-name-und-iban-bei-ueberweisungen-ab-110143