Reisebedingungen

Sehr geehrte(r) Reiseteilnehmer/in!

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertag kommt durch die Annahme des Veranstalters zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt (z.B. durch Anzahlung). Die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern bleibt bis zum Reisebeginn vorbehalten.

1.1 Reservierungen

An telefonische bzw. schriftliche Reservierungen halten wir uns 3 Tage gebunden. Danach muß von Ihnen eine schriftliche Anmeldung erfolgt sein (siehe 1), ansonsten können wir von der Reservierung Abstand nehmen.

2. Leistungen

Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung/Rechnung.

3. Zahlungsbedingungen/Reiseinformationen

3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% auf den Gesamtreisepreis, mind. EUR 100,- pro Teilnehmer (zzgl. evtl. Versicherung), fällig. Der Sicherungsschein nach § 651k Abs.3 BGB wird Ihnen mit der Reisebestätigung zugeschickt.

3.2 Anzahlungen und Restzahlungen müssen fristgerecht auf das angegebene Konto überwiesen werden. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Buchung, der Restbetrag ca. 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 3 Wochen vor Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis (zzgl. evtl. Versicherung) innerhalb drei Tagen fällig.

3.3 Die Einhaltung der Zahlungstermine ist zwingend notwendig. Die Zahlungstermine entnehmen Sie der Buchungsbestätigung/Rechnung.

3.4. Die Reiseunterlagen werden Ihnen ca. 7 Tage vor Reisebeginn erst nach vollständigem Zahlungseingang zugestellt.

4. Umbuchung

Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Dafür werden erhoben bis zum 31. Tag vor Reisebeginn EUR 50,- pro Person. Nach Ablauf dieser Frist sind Umbuchungen nicht mehr möglich und es liegt ein Rücktritt vor (siehe 5). Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderung.

5. Rücktritt

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:

Bus- und Individualreisen

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
bis zum 08. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
ab 07 Tage vor Abreise 90% des Reisepreises
ab 01 Tag vor Abreise; No-Show 100% des Reisepreises

Flugreisen

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab dem 30. Tag und Nichtanreise 90% des Reisepreises
Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

5.1 Ersatzreisende

Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür veranschlagen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- pro Person.

5.2 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten bzw diesen zu kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Er behält in jedem Fall jedoch den Anspruch in der Höhe der pauschalisierten Rücktrittsgebühr für den unangekündigten Rücktritt durch den Reisenden.
Bis zwei Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl kann beim Veranstalter erfragt werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm den Rücktritt zu erklären. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.

6. Preisänderungen

Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Reise innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmittleilung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.

7. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651 j BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

8. Gewährleistung und Abhilfe - Obliegenheiten

8.1 Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

8.2 Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Veranstalter unzumutbar machen. Die Beanstandung ist vom Reiseleiter oder Leistungsträger (Hotel/Pension) schriftlich an Ort und Stelle zu bestätigen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.

8.3. Ist die Reise mangelhaft und leistet der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erfoderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht , wenn der Veranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.

8.4. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemesssene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zumutbar ist.

8.5. Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs.3 BGB) . Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Der Veranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so hat der Veranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.

8.6 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

9. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um evtl. Schäden gering zu halten.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

10.3 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.000,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

10.4 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Gudalajara und der Montrealer Vereinbarungen.

10.5 Die Ankunftszeiten sind nicht als verbindlich anzusehen. Für frühere oder spätere Ankunftszeiten können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Reiseveranstalter haftet nicht bei Leistungsstörungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bergbahnen, Skilifte, Veranstaltungen, Skikurs, Ausflüge etc.). Die Teilnahme an allen Aktivitäten (z.B. Skigruppe) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung dafür bleibt ausgeschlossen. Ansprüche auf Nebenleistungen wie z.B. Skibetreuung (nur bei einer Leistungsgruppenstärke von mindestens 10 Teilnehmern) oder Testskiservice sind nur bedingt obligat. Informationen über Tarife wie Skipässe, Skiverleih etc. sind unverbindlich. Der Transport im Bus von Koffern bzw. Skiern/Snowboards ist nur bis zur angegebenen Stückzahl unentgeltlich. Die Haftung für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck im Bus bleibt ausgeschlossen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden gemäß §§ 651c - 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise lt. Vertrag enden sollte.

12. Wetter - Alpine Gefahren

Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem Fall verantwortlich, insbesondere stellt Schneemangel keinen Rücktrittsgrund dar, wenn in der Ausschreibung nicht ausdrücklich eine Schneegarantie gegeben wurde. Wir weisen darauf hin, dass dem Gebirge innewohnende Gefahren nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und ein Restrisiko für jeden Teilnehmer erhalten bleibt.

13. Skipässe

Der Skipasskauf erfolgt gemeinsam für die Gruppe durch den/die Reiseleiter/in vor Ort. Evtl. Vergünstigungen oder Freipässe stehen den Skilehrer/innen/ Guides bzw. Verantwortlichen des Reiseveranstalters zu, soweit sie zur Finanzierung ihrer Skipässe notwendig sind.

14. Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

15. Vermittlung fremder Leistungen

Vermittelt FISCHER Skireisen lediglich fremde Leistungen, so haftet FISCHER Skireisen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung des eigentlichen Veranstalters.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

17. Abtretung

Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten .

18. Versicherung

Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Versicherung. Informationen beim Veranstalter.

19. Covid-19 bedingte Änderungen bei unseren Reisebedingungen

Stornobedingungen (diese werden permanent aktualisiert und gelten auch nach Ihrer Buchung)
Bei Reisen mit offiziellem Reiseverbot durch das Auswärtige Amt erfolgt eine Reiseabsage von unserer Seite. Sie können dann kostenlos zurücktreten und erhalten die geleistete Zahlung komplett erstattet (keine Gutscheinregelung bei FISCHER Skireisen). Ansonsten gelten die Stornofristen lt. unseren Reisebedingungen. Bitte denken Sie unbedingt an eine Reiseversicherung. Z.B. ist Covid-19 in der Reise-Krankenversicherung der ERGO abgesichert.

20. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Veranstalters.

21. Skibetreuung

Die Skibetreuung erfolgt durch FISCHER Skireisen Skilehrer/Innen bzw. Guides. Die Teilnahme an einer Gruppenfahrt ist freiwillig und im Reisepreis enthalten. Es findet kein Skiunterricht mit Übungen oder vergleichbaren Aktivitäten statt. FISCHER Skireisen tritt nicht als Skischule bzw. Skischulbetreiber auf. Sollte ein Skikurs gewünscht sein vermitteln wir bzw. der Ansprechpartner auf der Reise Sie an die örtliche Skischule. Wir behalten uns das Recht vor, Sie auf eigene Kosten an eine Skischule zu vermitteln, wenn ein sicheres Befahren der Skipiste durch fehlendes skifahrerisches Können nicht gewährleistet werden kann.

22. Reiseveranstalter

Sofern nicht anders angegeben:
FISCHER Skireisen, Inhaber K. Fischer, Teltower Str. 63, 59227 Ahlen, www.fischer-skireisen.de Fon: 02382/60262 Fax: 02382/60791 E-mail: info@fischer-skireisen.de